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Wie genau funktionieren Betreuungsgutscheine?

Das eigene Kind in eine liebevolle Kita zu geben ist für viele Eltern die einzige Möglichkeit, um wieder in das Berufsleben einzusteigen. Doch sind vielerorts die Kinderbetreuungskosten hoch. Das kann dazu führen, dass sich Familien eine Krippenbetreuung für ihr Kind nicht leisten können. Dadurch wird die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit verschoben, um stattdessen ihr Kind selbst zu betreuen. Das kann jedoch zu weiteren Nachteilen führen. Dem Kind fehlt der ausreichende Kontakt zu Gleichaltrigen und eine umfassende Frühförderung ist nicht möglich. Die Eltern müssen im Beruf vielleicht Nachteile erleiden, weil sie ihre Karriere zu lange zugunsten der Kinderbetreuung unterbrechen mussten.

Betreuungsgutscheine als Alternative zu subventionierten Krippenplätzen

Um junge Familien zu unterstützen, wurde bereits im Jahr 2007 die Idee der Betreuungsgutscheine zur Unterstützung der Kinderbetreuung entwickelt. Damit strebte man einen Systemwechsel bei der Kinderbetreuung an. So sollten die Eltern finanziell unterstützt werden und nicht die Kinderkrippen. Nach einer erfolgreichen Abstimmung des Grossen Stadtrats von Luzern konnte das ambitionierte Vorhaben erstmalig in Form eines Pilotprojekts umgesetzt werden.

Betreuungsgutscheine stellen eine Alternative zur Kindertagesstättenförderung dar, indem nicht die Betreuungsplätze selbst subventioniert werden, sondern die Familien und ihre Kinder. Bei dieser sogenannten Subjektfinanzierung erhält eine Familie, gestaffelt nach ihrem steuerbaren Einkommen, einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten. Hierdurch wird es Eltern möglich, ihre Kinder früher oder auch länger für einen Betreuungsplatz anzumelden. So können die Eltern frühzeitig wieder ins Berufsleben zurück finden. Die Familie wird finanziell entlastet. Zudem hängt es nicht länger vom Einkommen der Eltern ab, ob ein Kind Zugang zur idealen Frühförderung erhält oder nicht.

Betreuungsgutscheine ermöglichen einen gleichberechtigten Zugang zu Betreuungsangeboten

Der Evaluationsbericht der Pilotphase zeigte, dass viele positive Entwicklungen durch den Einsatz der Gutscheine für die Kinderbetreuung erreicht werden konnten. Eine angenommene Verbesserung der Wirtschaftsleistung durch höhere Berufstätigkeit konnte zwar nicht gemessen werden. Doch die positiven Veränderungen für die Familien waren umso deutlicher spürbar. Mütter und Väter wurden finanziell entlastet und konnten ihr Kind in eine qualitativ hochwertige Betreuungseinrichtung geben. Währenddessen profitieren Kinder von einem frühzeitigen Kontakt mit Gleichaltrigen sowie wichtigen Förderangeboten.

So wird in den kiana krippen beispielsweise an diversen Standorten eine bilinguale Betreuung angeboten, welche den Kindern einen spielend leichten Einstieg in die Mehrsprachigkeit ermöglicht. Auch Sprachförderung wird gross geschrieben und erleichtert fremdsprachigen Kindern den Eintritt in den Kindergarten. Werden später im Primarbereich die Pflichtfremdsprachen gewählt, müssen bilingual erzogene Kinder ihre Kenntnisse hier nur noch festigen. Sie müssen jedoch keine völlig neue Sprache lernen. Diese Möglichkeit der individuellen Frühförderung sollte jedem Kind zugänglich sein, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Doch auch der soziale Umgang mit anderen Kindern spielt eine wichtige Rolle. Ob Einzelkind oder Geschwisterkind – die abwechslungsreiche und vielfältige Exposition gegenüber verschiedenen Verhaltensweisen und Charakteren erlaubt es Kindern, ihr Sozialverhalten zu entwickeln. Ausserdem sorgt es dafür, dass Kinder zu kompetenten und gefestigten Persönlichkeiten heranreifen. Betreuungskosten oder die wirtschaftliche Situation der Familie sollten hingegen keine Rolle in dieser wichtigen Entwicklung spielen.

Wie genau funktionieren Betreuungsgutscheine?

Seit 2010 konnten Gemeinden, Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen dem System beitreten. Die Kita stellt eine Bestätigung über die Betreuung des Kindes aus, mit welcher die Eltern bei der Gemeinde die Gutscheine beziehen können. Die Betreuungsgutscheine werden nicht mit einem Kontingent pro Kanton begrenzt. Ausserdem wird jeder Gutschein durch den Kanton mitfinanziert, dies fördert die Entstehung eines bedarfsgerechten Angebots. Ebenfalls unterstützt dieses Vorgehen eine Gleichbehandlung der Eltern, welche nun unabhängig von ihrem Einkommen nach Betreuungsangeboten schauen können.

Kianakrippen.ch hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, möglichst vielen Eltern einen Krippenplatz anzubieten, welcher mithilfe eines Gutscheins mitbezahlt werden kann. Aktuell können wir an unseren Standorten Horw, Luzern/Littau, Neuhausen, Root, Sursee, Winterthur und Zofingen subventionierte Betreuungsplätze oder Betreuungsgutscheine anbieten.

Auf lange Sicht ist zu erhoffen, dass das Gutscheinsystem nicht nur die Eltern mittelbar in der Betreuung ihrer Kinder unterstützt. Sondern langfristig auch die Betreuungsangebote und -strukturen ausgebaut und in der Qualität noch verbessert werden können. .

Wer ist anspruchsberechtigt und wie hoch ist die Förderung?

Abhängig vom Wohnort können die genauen Beiträge und Fördervoraussetzungen variieren. Beispielhaft sollen diese für die Gemeinde Horw aufgezeigt werden. Weitere Informationen wie die Betreuungsgutscheine geregelt sind, finden Sie auf der Seite der Wohngemeinde.

Anspruchsberechtigt sind hier Familien, in denen

  • zwei Erziehungsberechtigte zu mindestens 120 % beschäftigt sind,
  • ein alleinerziehender Elternteil mit einer weiteren im Haushalt lebenden Person mindestens zu 120 % beschäftigt ist,
  • ein alleinerziehender Elternzeit zu mindestens 20 % beschäftigt ist,
  • der Wohnsitz in der Gemeinde Horw liegt,
  • ein Kind im Alter von 3 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten lebt, für welches ein anerkannter Betreuungsplatz vorhanden ist.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen der Eltern. Die Zuwendung durch den Gutschein darf die Höhe des Elterntarifs für den Betreuungsplatz nicht übersteigen. In jedem Fall müssen Eltern mindestens 15 Franken pro Betreuungstag (10 Franken für einen Halbtagsplatz) selbst zahlen. Ab einem steuerbaren Einkommen über 100’000 Franken pro Jahr erlischt der Anspruch auf Zuschüsse zum Kinderbetreuungsplatz.